CARVINCI®

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Präambel

Die HAIAR GmbH, Grevener Straße 89, 48143 Münster, vertreten durch die Geschäftsführer Constantin Michel und Sascha Röwekamp (nachfolgend „Anbieter“), betreibt die cloudbasierte KI‑Plattform CARvinci® (nachfolgend „Plattform“). Die Plattform unterstützt Unternehmen der Automobilbranche bei der effizienten Bearbeitung operativer Prozesse durch den Einsatz künstlicher Intelligenz. Optional können Schulungs‑ und Beratungsleistungen beauftragt werden; ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.

§ 1a Begriffsbestimmungen
(1) Betrieb ist – sofern im Angebot/Bestellformular nicht ausdrücklich anders geregelt – der dort benannte rechtliche Vertragspartner (Rechtsträger). Eine Einbeziehung weiterer Gesellschaften, Filialen oder verbundener Unternehmen erfolgt nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist (z. B. „Gruppen-/Konzernlizenz“).
(2) Kundendaten sind sämtliche Daten, Inhalte und Eingaben (einschließlich Texteingaben/„Prompts“) sowie daraus entstehende Ausgaben, die der Kunde in der Plattform verarbeitet oder verarbeiten lässt.
(3) Vertragsjahr ist der Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsbeginn bzw. ab jeder Verlängerung.
(4) Verbundenes Unternehmen ist jedes mit dem Anbieter oder dem Kunden gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen.

§ 2 Geltungsbereich, Rangfolge, Änderungen der AGB
(1) Diese AGB regeln sämtliche Verträge über die Nutzung der Plattform sowie vor‑ und nachvertragliche Schuldverhältnisse zwischen Anbieter und Kunde.
(2) Bei Widerspruch zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:

  1. individuell unterzeichnetes Angebot/Bestellformular einschließlich Anlagen,
  2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – ausschließlich für Datenschutzthemen,
  3. diese AGB.

(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zustimmt.
(4) AGB‑Anpassungen. Der Anbieter kann redaktionelle oder zwingend gesetzlich erforderliche Änderungen dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft vornehmen und hierüber informieren. Wesentliche Änderungen (insbesondere zu Leistungsinhalten, Preisen, Laufzeit/Kündigungsfristen) teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann bis zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen; ohne Kündigung gilt die Änderung als angenommen. Hauptleistungspflichten (Leistungsart, -gegenstand, -umfang im Kern) werden nur einvernehmlich geändert.
(5) AGB und AVV werden mit Vertragsunterzeichnung Bestandteil des Vertrages; der AVV wird separat abgeschlossen.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden während der monatlichen Vertragslaufzeit den Zugang zur Plattform als Software‑as‑a‑Service (SaaS) bereit. Funktionsschwerpunkte sind insbesondere: (a) KI‑Assistenz zur Erstellung und Bearbeitung autohausrelevanter Inhalte (z. B. Fahrzeugbeschreibungen, Lead‑Antworten, Terminabstimmungen), (b) eine Automations‑Engine einschließlich ggf. Schnittstellen zu DMS‑, CRM‑ und E‑Mail‑Systemen.
(2) Hosting & Sicherheit. Das Hosting erfolgt ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter (einschließlich Cloud‑Anbieter) sind im AVV aufgeführt. Kundendaten werden gemäß den im AVV dokumentierten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) verschlüsselt übertragen und gespeichert.
(3) Betrieb & Verfügbarkeit. Die Plattform wird nach Maßgabe der betrieblichen und technischen Möglichkeiten bereitgestellt (Best‑Effort‑Service).
(4) Wartung. Planbare Wartungen erfolgen in der Regel zwischen 22:00 und 06:00 CET. Sicherheits‑/Notfall‑Patches können jederzeit ohne Vorankündigung installiert werden. Wartungsbedingte Unterbrechungen stellen keine Vertragsverletzung dar.
(5) Support. Der Anbieter erbringt Support zu den regulären Zeiten Montag–Donnerstag 09:00–16:00 Uhr, Freitag 09:00–13:00 Uhr (CET). Erweiterte Support-/SLA‑Pakete können gesondert vereinbart werden.
(6) Integrationen. Für Verfügbarkeit, Funktionalität und Lizenzlage externer Dritt‑Systeme/Integrationen übernimmt der Anbieter keine Haftung; der Kunde hält die hierfür erforderlichen Rechte/Verträge selbst vor.
(7) KI‑Ausgaben. Von der Plattform generierte Inhalte sind unterstützende Vorschläge. Der Kunde prüft Ausgaben vor produktivem Einsatz eigenverantwortlich.

§ 4 Vertragsschluss, Dokumentation, Aufzeichnungen
(1) Der Vertrag kommt zustande durch (a) qualifizierte elektronische Signatur oder eigenhändige Unterschrift, (b) Bestätigung eines Angebots in Textform (z. B. E‑Mail) oder (c) ausdrücklich erklärte Zustimmung in einer Telefon‑/Videokonferenz, die zu Beweiszwecken protokolliert wird.
(2) Aufzeichnungen. Audio‑/Video‑Aufzeichnungen erfolgen nur, wenn alle Teilnehmenden einer Session vorher ausdrücklich zustimmen; der Anbieter stellt geeignete Einwilligungs‑/Hinweistexte bereit und dokumentiert die Einwilligungen. Ohne Zustimmung erfolgt keine Aufzeichnung. Bei Beschäftigten des Kunden gilt zusätzlich § 26 BDSG.
(3) Eine Test‑/Demophase wird nicht eingeräumt.

§ 5 Nutzungsrechte, Benutzer, Fair‑Use, API
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine Lizenz bezieht sich – sofern im Angebot nicht ausdrücklich als Gruppen-/Konzernlizenz bezeichnet – auf einen Betrieb des Kunden; die zulässige Benutzeranzahl ergibt sich aus dem Angebot.(2) Benutzerkreis. Nutzer dürfen ausschließlich Personen sein, die dem lizenzierten Unternehmen (Betrieb) angehören. Die Einbindung von externen Dienstleistern sowie von Tochter‑/Schwestergesellschaften ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.(3) Named Users & Geräte. Zugänge sind personengebunden („Named User“). Pro Nutzer sind maximal drei vom Nutzer kontrollierte Endgeräte zulässig. Account‑Sharing ist strikt untersagt.
(4) Verbotene Nutzungen. Unterlizenzierung, Vermietung/Verleih, Weitergabe von Zugangsdaten, automatisiertes Massenscraping, Umgehung von Sicherheitsmechanismen, Reverse Engineering oder Dekompilierung sind untersagt. Vom Anbieter bereitgestellte Inhalte (Dokumentation, Vorlagen, UI‑Elemente) dürfen ausschließlich intern genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.(5) a) Kontingent. Pro Named User sind maximal 40 Anfragen („Requests“) je Kalendertag zulässig. b) Definition „Request“. Ein Request ist jeder vom Nutzer ausgelöste Verarbeitungsvorgang, der eine KI-Berechnung, Automationslauf, Datei-/Dokumenten-Analyse, API-Aufruf oder sonstige Modellinferenz der Plattform startet; Serien-/Batchprozesse zählen nach der Zahl der ausgelösten Einzelschritte. Fehlgeschlagene oder abgebrochene Requests werden mitgezählt .c) Zeitraum. Der Zählzeitraum ist der Kalendertag (00:00–24:00 CET); das Kontingent setzt täglich um 00:00 CET zurück .d) Überschreitung. Nach Ausschöpfen des Kontingents wird die Ausführung bis zum Tages-Reset automatisch unterbunden (Hard-Stop) .e) Transparenz. Der Anbieter zeigt die verbleibenden Requests pro Nutzer im Konto an .f) Ausnahmen. Vom Anbieter veranlasste Betriebs-/Admin-Tasks werden nicht angerechnet. g) Zusatzkontingente. Erweiterte Kontingente können separat vertraglich vereinbart werden. h) Fair‑Use/Rate‑Limit. Der Anbieter kann bei erkennbar missbräuchlicher oder den ordnungsgemäßen Betrieb gefährdender Nutzung nach billigem Ermessen drosseln (Throttling), vorübergehend sperren oder funktional begrenzen, soweit erforderlich, um Stabilität, Sicherheit oder Drittanbieter‑Kosten zu schützen; der Kunde wird hierüber informiert.(6) API. Soweit eine API angeboten wird, gilt die Nutzung ausschließlich nach separaten API‑Bedingungen und Preisen (inkl. Key‑Schutz, Rate‑Limits, Verbot Key‑Sharing, kein Benchmarking).(7) Vertragsstrafe. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Lizenz‑/Nutzungsverstößen schuldet der Kunde 25.000 € je Verstoß; zeitlich zusammenhängende Pflichtverletzungen gelten als ein Verstoß. § 343 BGB (richterliches Mäßigungsrecht) bleibt unberührt. Jahresdeckel: 100.000 € pro Vertragsjahr. Weitergehender Schaden bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird angerechnet.

§ 6 Pflichten des Kunden; Sicherheit; Suspendierung
(1) Der Kunde nutzt aktuelle Browserversionen, betreibt marktüblichen Viren‑/Malware‑Schutz mit automatischen Updates und verwendet Passwörter mit mindestens 12 Zeichen (inkl. Groß‑/Kleinschreibung, Ziffern, Sonderzeichen).(2) Der Kunde übermittelt alle für die Einrichtung erforderlichen Informationen/Unterlagen – insbesondere unterzeichneter AVV, SEPA‑Mandat (sofern vereinbart) sowie Benennung der internen Ansprechpartner/KI‑Manager – innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung. Verzögerungen verschieben Termine; Mehraufwände können gesondert berechnet werden.(3) Der Kunde verarbeitet nur Daten, zu deren Nutzung er rechtlich befugt ist, und verletzt keine Rechte Dritter. Er stellt den Anbieter von berechtigten, rechtskräftig festgestellten oder unzweifelhaft begründeten Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidriger Nutzung der Plattform durch den Kunden resultieren; der Anbieter informiert unverzüglich, der Kunde unterstützt zumutbar.(4) Sicherheits‑Suspendierung. Bei Sicherheitsrisiken (z. B. kompromittierte Accounts, Bot‑Traffic, akute Gefährdung der Systemintegrität) darf der Anbieter Zugänge sofort und vorübergehend sperren; der Anbieter informiert den Kunden und hebt die Sperre nach Abhilfe wieder auf.(5) Verstößt der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen Absätze (2)–(4), kann der Anbieter außerordentlich fristlos kündigen.

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support (Zusatz)
(1) Ergänzend zu § 3 gilt: Unterbrechungen oder Funktionsbeeinträchtigungen infolge von Wartungen, Updates oder höherer Gewalt sind keine Pflichtverletzung.(2) Servicegutschriften/‑Credits werden nicht geschuldet.

§ 8 Entgelt, Rechnungsstellung, Zahlarten, Zahlungsverzug
(1) Der Kunde zahlt eine einmalige Startgebühr zu Vertragsbeginn sowie eine monatliche Nutzungsgebühr im Voraus. Die erste Monatsgebühr wird nach der Startgebühr fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.(3) Zahlarten. Zulässige Zahlarten sind SEPA‑Lastschrift (sofern vereinbart) und Banküberweisung.(4) Kommt der Kunde in Verzug, mahnt der Anbieter unter Setzung einer Nachfrist von 7 Kalendertagen. Nach fruchtlosem Ablauf ist der Anbieter berechtigt, vollständig zu sperren. Bis zum Eintritt der Sperre kann der Kunde nur noch lesenund auf Wunsch einen Datenauszug (CSV/JSON) anfordern. Nach Sperre kein Plattformzugriff; Off-Platform-Exportnur, soweit gesetzlich zwingend und gegen Aufwandsersatz. Verzugszinsen: § 288 Abs. 2 BGB. Wiedereinschaltung nach vollständigem Ausgleich.(5) Aufrechnung/Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 9 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Fälligstellung
(1) Mindestlaufzeit: 12 Monate ab im Angebot benanntem Aktivierungsdatum.
(2) Automatische Verlängerung um jeweils 2 Monate, sofern nicht 2 Monate vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(3) Ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit und danach zum Ende jeder Verlängerungsperiode möglich (Zugang beim Anbieter spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende).
(4) Der Anbieter kann außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Kunde mit mehr als zwei Monatsgebühren in Verzug ist, gegen Lizenz‑/Nutzungsverbote verstößt oder die Plattform rechtswidrig nutzt.
(5) Fälligstellung. Kündigt der Anbieter aus wichtigem Grund, der vom Kunden zu vertreten ist, kann der Anbieter als Schadensersatzpauschale die bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit noch ausstehenden Entgelte verlangen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Sonderkündigungen: (a) bei wesentlichen AGB‑Änderungen gem. § 2 Abs. 4; (b) bei nicht nur unerheblich nachteiligen Leistungsänderungen gem. § 14 Abs. 1; (c) bei Change‑of‑Control beim Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung.

§ 10 Haftung
(1) Unbeschränkt haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für alle übrigen, nicht unter Absatz (1) fallenden Schadensfälle ist die Haftung je Schadensfall auf 50 % der vom Kunden im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Entgelte begrenzt; insgesamt auf 100 % der im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Entgelte.
(4) Datenverlust. Die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; bei vom Anbieter verursachtem Datenverlust gilt die Haftung nach den vorstehenden Regeln.
(5) Verfügbarkeitsbedingte Schäden (Sonder‑Cap). Für Schäden, die ausschließlich auf eine Nicht‑Verfügbarkeitder Plattform zurückzuführen sind (kein Personen‑/Sachschaden), ist die Haftung je Vorfall auf eine (1) monatliche Nutzungsgebühr begrenzt und im Vertragsjahr insgesamt auf zwei (2) monatliche Nutzungsgebühren.
(6) Folgeschäden. Soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, sind typische Folgeschäden ersatzfähig; im Übrigen sind entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung und reine Vermögensschäden ausgeschlossen.


§ 11 Vertraulichkeit und Referenzen
(1) Beiderseitige Vertraulichkeit. Beide Parteien behandeln sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt werden (einschließlich Quellcode, Prozesse, Preisgestaltung, Dokumentation, Trainings-/Supportmaterial, Nutzungsstatistiken), vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt fort.
(2) Standard‑Ausnahmen. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) ohne Verstoß öffentlich bekannt sind/werden, (b) der empfangenden Partei vor Erhalt nachweislich bekannt waren, (c) von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht rechtmäßig offengelegt wurden oder (d) unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden.
(3) Gesetzliche Offenlegung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die offenlegende Partei informiert die andere Partei soweit rechtlich zulässig vorab bzw. unverzüglich im Nachgang.
(4) Referenzen. Der Anbieter darf den Kunden (Name/Logo) als Referenz nennen. Der Kunde kann die Referenznutzung aus berechtigtem Interesse ganz oder teilweise untersagen; der Anbieter beachtet die Brand‑Guidelines des Kunden und verwendet die Marke nicht in herabsetzenden Zusammenhängen.
(5) Eilrechtsschutz. Die Parteien können bei drohenden Verstößen gegen Vertraulichkeit/Schutzrechte Unterlassungs‑/Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen; vertragliche Ansprüche bleiben daneben bestehen.

§ 12 Urheber‑/Schutzrechte, Outputs, Feedback
(1) Sämtliche Rechte an der Plattform CARvinci® – einschließlich Quellcode, Benutzeroberflächen, Masken, Vorlagen, Dokumentation und sonstigen Begleitmaterialien – stehen ausschließlich dem Anbieter zu.
(2) Outputs. An von der Plattform generierten Ausgaben erhält der Kunde – unbeschadet Rechte Dritter – ein einfaches, weltweites, zeitlich unbeschränktes und übertragbares sowie unterlizenzierbares Nutzungsrecht. Rechte an der Plattform selbst werden hierdurch nicht übertragen. Der Kunde bleibt für die Klärung etwaiger Rechte Dritter an von ihm beigestellten Inhalten verantwortlich.
(3) Kein Trainingsrecht mit Kundendaten. Der Anbieter verwendet keine Kundendaten (einschließlich Prompts/Outputs) zum Training externer oder interner KI‑Modelle. Zulässig bleibt die anonymisierte/aggregierte Verarbeitung reiner Nutzungsmetriken (z. B. Anzahl Requests, Laufzeiten) zum Betrieb, zur Kapazitätsplanung und zur Stabilisierung der Plattform.
(4) Feedback. Vom Kunden freiwillig übermitteltes Feedback (z. B. Verbesserungsvorschläge, Fehlermeldungen) darf der Anbieter unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt zur Weiterentwicklung der Plattform verwenden.


§ 13 Datenschutz, Rollenklärung, AVV und TOM
(1) Rollen. Für Kundendaten in der Plattform handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO); der Kunde bleibt Verantwortlicher. Für Account‑, Abrechnungs‑, Sicherheits‑ und Nutzungsdaten handelt der Anbieter als eigener Verantwortlicher (Rechtsgrundlage regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. b, f DSGVO; berechtigte Interessen: Betrieb, Sicherheit, Weiterentwicklung). Nicht zwingend erforderliche Produktanalytik kann – soweit angeboten – abgewählt werden.
(2) AVV/TOM. Die Parteien schließen einen separaten AVV; die dort beschriebenen TOM orientieren sich an Art. 32 DSGVO und werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
(3) Subprozessoren. Der Anbieter kann Unterauftragsverarbeiter einsetzen/wechseln. Einzelheiten (einschließlich etwaiger Informations‑/Widerspruchsrechte) ergeben sich ausschließlich aus dem AVV.
(4) Besondere Datenkategorien. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) über die Plattform ist verboten, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies vorab schriftlich (inkl. ergänzender TOM).
(5) Vorfallmeldungen. Der Anbieter informiert den Kunden bei Datenschutz‑ oder Sicherheitsvorfällen unverzüglich; feste SLA‑Fristen werden nicht vereinbart.
(6) Im Konfliktfall gehen Regelungen des AVV diesen AGB vor.

§ 14 Weiterentwicklung der Plattform und Leistungsänderungen
(1) Der Anbieter darf Funktionen, Module oder Schnittstellen der Plattform ändern oder weiterentwickeln, wenn die Änderung für den Kunden zumutbar ist oder Sicherheits‑, Datenschutz‑ oder Compliance‑Gründe dies erfordern. Wirkt sich eine Änderung nicht nur unerheblich nachteilig auf den vereinbarten Arbeitsablauf des Kunden aus, informiert der Anbieter hierüber in Textform
(2) AGB‑Änderungen richten sich nach § 2 Abs. 4.


§ 15 Übertragung des Vertrages; Unterauftragsvergabe
(1) Der Anbieter darf diesen Vertrag an verbundene Unternehmen oder an Rechtsnachfolger im Rahmen von Umstrukturierungen/Unternehmensverkäufen mit Mitteilung an den Kunden übertragen. Im Übrigen bedarf eine Übertragung der vorherigen Zustimmung des Kunden; diese darf nicht unbillig verweigert werden.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer einzusetzen. Unterauftragsverarbeiter im datenschutzrechtlichen Sinne werden im AVV benannt bzw. nachgetragen.


§ 16 Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Unmöglichkeiten, die auf Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs beruhen (höhere Gewalt), insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, innere Unruhen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Pandemien, hoheitliche Maßnahmen oder Ausfälle der Energie‑/Telekommunikationsversorgung. Vertrags‑/Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.


§ 17 Kommunikation; Mitteilungswege; Sprache
(1) Vertragsrelevante Mitteilungen (einschließlich AGB‑/Leistungsänderungen, Mahnungen) und Rechnungen können per E‑Mail (z. B. PDF) an die zuletzt benannte Adresse übermittelt werden. Zusätzlich können In‑App‑Hinweise und Status‑Page‑Mitteilungen als zulässige Kommunikationswege genutzt werden.
(2) E‑Mails gelten am Tag des Versands als zugegangen. Der Kunde hält Postfächer aktuell (inkl. Spam/Junk) und teilt Adressänderungen unverzüglich mit.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Unverbindliche englische Übersetzungen können bereitgestellt werden; maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung. Der Kunde kann eigene Browser‑Übersetzungen nutzen; maßgeblich bleibt die deutsche Fassung.


§ 18 Datenaufbewahrung, Export und Löschung nach Vertragsende
(1) Nach Vertragsende hält der Anbieter Kundendaten 30 Kalendertage vor („Aufbewahrungsfrist“), um eine Reaktivierung zu ermöglichen.
(2) Erfolgt binnen der Aufbewahrungsfrist keine Reaktivierung und bestehen keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, werden Kundendaten nach Fristablauf endgültig gelöscht. Backups werden im regulären Lösch‑/Überschreibzyklus überschrieben. Auf Wunsch stellt der Anbieter eine Löschbestätigung zur Verfügung.

§ 19 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit rechtlich zulässig – Münster.

§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
(3) Kein Verzicht: Das Unterlassen der Durchsetzung eines Rechts stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.